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BAFA-Förderung für die Nachfolgeberatung: Das gilt 2027 und 2028

Das Bundesprogramm „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ bezuschusst eine Beratung mit 50 Prozent der förderfähigen Kosten, höchstens 1.750 Euro. Das gilt für Betriebsstätten in den alten Bundesländern, also auch in Bayern [1].
Die neue Richtlinie tritt am 1. Januar 2027 in Kraft und gilt längstens für Verwendungsnachweise, die bis zum 31. Dezember 2028 eingereicht werden. Wichtig: Der Antrag kommt vor der Beratung, und der Beratungsvertrag darf erst nach dem Informationsschreiben der Leitstelle geschlossen werden. Die Nachfolge nennt die Richtlinie nicht ausdrücklich; ob Ihre Beratung förderfähig ist, prüft die Leitstelle im Einzelfall. Vermittlung ist ausgeschlossen. Einen Rechtsanspruch auf Förderung gibt es nicht.
Ruprecht Bauer, Handwerksmeister und Nachfolgeberater in Garmisch-Partenkirchen · Stand 02.11.2026

Die Eckdaten auf einen Blick

Zuschuss
50 % der förderfähigen Beratungskosten, höchstens 1.750 Euro (alte Bundesländer). In den neuen Bundesländern 80 %, höchstens 2.800 Euro.
Förderfähige Kosten
Höchstens 3.500 Euro je Beratung. Dazu zählen Honorar, Auslagen und Reisekosten. Wer zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, bekommt nur die Nettokosten gefördert, sonst die Bruttokosten.
Umfang der Beratung
Höchstens 40 Stunden, nicht am Stück nötig. Berichterstellung und Reisezeit zählen außerhalb der 40 Stunden. Einzelberatung, keine Seminare oder Workshops.
Wie oft
Mehrere in sich abgeschlossene Beratungen sind möglich, aber höchstens zwei pro Jahr und höchstens fünf innerhalb der Richtliniendauer.
Wer darf beantragen
Rechtlich selbständige Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft oder Freie Berufe mit Sitz in Deutschland, die als KMU gelten: weniger als 250 Beschäftigte und höchstens 50 Mio. Euro Umsatz oder 43 Mio. Euro Bilanzsumme.
Wer darf beraten
Ein beim BAFA registrierter Berater, den Sie frei wählen. Die Richtlinie verlangt unter anderem, dass die Beratung mehr als die Hälfte seines Umsatzes ausmacht und dass er ein Qualitätssicherungsinstrument nutzt. Ich bin beim BAFA registriert, meine Beraterregistrierungs-ID: 134357.
Antrag
Online, über eine Leitstelle Ihrer Wahl, zum Beispiel die Leitstelle des Zentralverbands des Deutschen Handwerks [3] oder die DIHK Service GmbH [4]. Laut BAFA ist die Antragstellung ab Januar 2027 nur noch über ElsterKonto oder BundID möglich [2].
Beginn
Erst nach dem Informationsschreiben der Leitstelle. Schon der Abschluss eines Beratungsvertrags zählt als Beginn und macht die Förderung unmöglich.
Frist
Nach der Beratung, spätestens sechs Monate nach dem Informationsschreiben, müssen die Unterlagen der Leitstelle vorliegen.
Unterlagen
Verwendungsnachweis mit EU-KMU- und De-minimis-Erklärung, der von Ihnen und dem Berater unterschriebene Beratungsbericht, die Rechnung und der Zahlungsnachweis. Barzahlung und Verrechnung werden nicht gefördert.
Gültigkeit
Neue Fassung ab 01.01.2027 für alle ab dann beantragten Zuwendungen, längstens für Verwendungsnachweise bis 31.12.2028.

Rechenbeispiel

Eine Beratung kostet 3.500 Euro netto. Das ist der Höchstwert der förderfähigen Kosten. Der Zuschuss beträgt 50 Prozent, also 1.750 Euro. Sie zahlen die Rechnung zunächst vollständig; der Zuschuss kommt nach der Prüfung durch das BAFA. Ihr Eigenanteil liegt damit bei 1.750 Euro netto. Ob die Mehrwertsteuer für Sie ein durchlaufender Posten ist, hängt davon ab, ob Sie zum Vorsteuerabzug berechtigt sind. Das ist eine eigene Rechnung nach den Regeln der Richtlinie, keine Zusage.

So läuft der Antrag in fünf Schritten: Die Beantragung machen wir gemeinsam

1. Berater wählen
Er muss beim BAFA registriert sein (meine Beraterregistrierungs-ID: 134357). Ich führe Sie durch jeden Schritt und achte auf Reihenfolge und Fristen; formal stellt Ihr Unternehmen den Antrag.
2. Antrag online über eine Leitstelle stellen
Ab Januar 2027 mit ElsterKonto oder BundID.
3. Informationsschreiben abwarten
Bis dahin keinen Beratungsvertrag schließen und nicht beginnen.
4. Beratung durchführen
Der Berater schreibt den Beratungsbericht; Sie beide unterschreiben ihn.
5. Unterlagen einreichen
Binnen sechs Monaten nach dem Informationsschreiben: Verwendungsnachweis, Bericht, Rechnung und Zahlungsnachweis. Danach entscheidet das BAFA über Bewilligung und Auszahlung.

Was nicht gefördert wird

Vermittlung
Ausgeschlossen sind Vermittlungstätigkeiten und Beratung, die darauf zielt, dass Sie Waren oder Leistungen des Beraters kaufen. Deshalb ist bei mir die Phase „Übergabe begleiten“ mit Nachfolgersuche nicht förderfähig.
Überwiegend Recht, Versicherung und Steuern
Zum Beispiel Verträge ausarbeiten oder Jahresabschlüsse erstellen.
Überwiegend Gutachten
Ob eine Bewertung im Rahmen einer Nachfolgeberatung dazu zählt, entscheidet die Leitstelle im Einzelfall.
Überwiegend das Thema Fördermittel
Beratungen, die hauptsächlich Fördermittel behandeln, sind ausgeschlossen.
Seminare, Workshops und Gruppenveranstaltungen
Gefördert wird nur die Einzelberatung.
Beratung mit anderen öffentlichen Zuschüssen
Kumulierungsverbot: Dieselbe Beratung darf nicht zusätzlich anders öffentlich bezuschusst werden.

Was das für Ihre Nachfolge heißt

Die Richtlinie fördert konzeptionelle Beratung zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung: Analyse der Lage, Schwachstellen, konkrete Handlungsempfehlungen [1]. Dazu passt der Einstieg in die Nachfolge: die Bestandsaufnahme und der Weg zur Übergabereife (Phase 1 und 2 meines Nachfolge-Kompass). Die Suche und Verhandlung mit Käufern gehört nicht dazu. Eine Zusage gibt es nicht; die Leitstelle prüft den Einzelfall. Im kostenfreien Fördermittelcheck sehen wir vorab gemeinsam, ob Ihr Vorhaben passt, und ich begleite Sie bei der Antragstellung. Wann der Einstieg sinnvoll ist, steht im Zeitplan.

Das nehme ich Ihnen ab

Sie kümmern sich um Ihr Geschäft, ich mich um Ihre Nachfolge.
Eine Nachfolge ist viel Arbeit neben dem laufenden Betrieb: Zahlen aufbereiten, Zeitplan, Steuerberater, Rechtsanwalt, Bank, Interessenten. Ich übernehme die Organisation und Vorarbeit und bin Ihr fester Ansprechpartner für das Ganze, auch außerhalb üblicher Geschäftszeiten. Auf Ihren Wunsch spreche ich direkt mit Ihrem Steuerberater, Ihrem Rechtsanwalt und mit Gutachtern, damit Sie nicht der Bote zwischen allen sein müssen. Rechts- und Steuerberatung leiste ich nicht; die Entscheidungen und die Beauftragung bleiben bei Ihnen.
Bei der BAFA-Förderung gehe ich Antrag, Unterlagen und Fristen mit Ihnen Schritt für Schritt durch. Den Antrag stellt Ihr Unternehmen; ich achte darauf, dass die Reihenfolge stimmt, zum Beispiel kein Vertrag vor dem Informationsschreiben.

Häufige Fragen zur BAFA-Förderung

Wird eine Nachfolgeberatung vom BAFA gefördert?
Wie hoch ist der Zuschuss in Bayern?
Darf ich vor dem Antrag beginnen oder einen Vertrag unterschreiben?
Wie oft kann ich die Förderung nutzen?
Wer stellt den Antrag, der Berater oder ich?
Bis wann gilt die Förderung?
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