BAFA-Förderung für die Nachfolgeberatung: Das gilt 2027 und 2028
Das Bundesprogramm „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ bezuschusst eine Beratung mit 50 Prozent der förderfähigen Kosten, höchstens 1.750 Euro. Das gilt für Betriebsstätten in den alten Bundesländern, also auch in Bayern [1].
Die neue Richtlinie tritt am 1. Januar 2027 in Kraft und gilt längstens für Verwendungsnachweise, die bis zum 31. Dezember 2028 eingereicht werden. Wichtig: Der Antrag kommt vor der Beratung, und der Beratungsvertrag darf erst nach dem Informationsschreiben der Leitstelle geschlossen werden. Die Nachfolge nennt die Richtlinie nicht ausdrücklich; ob Ihre Beratung förderfähig ist, prüft die Leitstelle im Einzelfall. Vermittlung ist ausgeschlossen. Einen Rechtsanspruch auf Förderung gibt es nicht.
Ruprecht Bauer, Handwerksmeister und Nachfolgeberater in Garmisch-Partenkirchen · Stand 02.11.2026